Pfarrgemeinderat 2010-2014

Der Pfarrgemeinderat Geisenfeld besteht aus insgesamt 21 Mitgliedern, von denen 14 gewählt, drei berufen und fünf (Seelsorger und Kirchenpfleger) Mitglied kraft Amtes sind.

 

 Mitglieder:

Breunig Lothar 
Engel Magdalena 
Fink Gabriele (Schriftführerin)
Frank Wilhelm 
Freisinger Gerda 
Fuchs Anton (2. Sprecher)
Gandyk Diethelm (Pfarrer i.R.)
Glaser Stefan 
Götz Martina (1. Sprecherin)
Jakob Höckmeier (Mesner)
Lachermeier Christian 
Lackermair Nikolaus (Diakon) 
Leppmeier Max 
Rappel Sr. M. Wiltraud 
Rößler Ludwig (Kirchenpfleger)
Rottler Elisabeth 
Spiegler Regina (Gemeindeassistentin
Staudter Henriette 
Stummer Thomas (Pfarrer)
Tölzer Christine 
Winklhofer Franziska 


Sachausschüsse:
Besuchsdienste: Gerda Freisinger
Henriette Staudter
Christine Tölzer
Franziska Winklhofer
Caritas/Soziales: Gabriele Fink
Sr.M. Wiltraud Rappel
Erwachsenenbildung/Ehe und Familie: Martina Götz
Gabriele Fink
Stefan Glaser
Jugend: Regina Spiegler in Zusammenarbeit mit der Kolpingfamilie
Lothar Breunig
Willi Frank
Max Leppmeier
Elisabeth Rottler
Seniorenarbeit: Diakon Nikolaus Lackermair
Öffentlichkeitsarbeit: Willi Frank
Gabriele Fink
 

 

Beauftragte für: Jugendarbeit: (Seelsorgeteam)
Ökumene: (Henriette Staudter)
Mission/Entwicklung/Frieden (Magdalena Engel)
Erwachsenenbildung: (Elisabeth Rottler)
Blumenschmuck in der Kirche: (Franziska Winklhofer)
Ek-Gewänder: (Chrstine Tözer)
                und viele andere!
 

Was ist der Pfarrgemeinderat?

„Um ... sowohl das Recht der Laien zur aktiven Mitarbeit in der Pfarrei als auch das Recht des Pfarrers auf Mithilfe und Beratung durch die Gläubigen seiner Pfarrei institutionell zu sichern und zu gewährleisten, soll ... in jeder Pfarrei ... ein Pfarrgemeinderat gebildet werden. ... Der Pfarrgemeinderat ist der vom Diözesanbischof ... eingesetzte ‚Pfarrpastoralrat’ zur Förderung der gesamten Seelsorgetätigkeit in der Pfarrei. Er ist Organ der Kirchenverfassung und entspricht daher notwendig in seiner Struktur der Pfarrei selbst. Er ist ein beratendes Organ, durch das die Gläubigen dem Pfarrer, der dem Rat vorsteht, in pastoralen Belangen helfen können. ... Der Pfarrer hat die Pflicht, den Pfarrgemeinderat über beabsichtigte Veränderungen oder Aktivitäten im Bereich des Heiligens, des Lehrens und des Leitens zu informieren und sie zur Beratung zu stellen. Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates haben das Recht, ihre Meinung zum Wohl der Kirche über die betreffenden Angelegenheiten frei zu äußern und selber Vorschläge und Empfehlungen zu machen ...“ (aus dem Statut für die Pfarrgemeinderäte in der Diözese Regensburg)