
St. Emmeram beim sommerlichen Sonnenuntergang
Unser Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat Geisenfeld besteht aus insgesamt 21 Mitgliedern, von denen 14 gewählt, drei berufen und fünf (Seelsorger und Kirchenpfleger) Mitglied kraft Amtes sind.
Vorstandschaft
Hollweck Margot (Sprecherin)
Limmer Claudia (Stellver. Sprecherin)
Troiano Helma (Stellvertr. Sprecherin)
Glaser Sefan (Schriftführer)
Asyl-Arbeitskreis
Dr. Ring Andreas, Pfarrer
Caritas/Soziales
Troiano Helma
Erwachsenenbildung/Ehe und Familie
Troiano Helma
Glaser Sefan
Kreutz Michael
Frauenkreis
Troiano Helma
Gemeindekatechese
Hollweck Margot
Deml Manuela
Klose Stefanie
Lackermair Nikolaus, Diakon
Sanders Maria, Gemeindeassistentin
Jugend
Sanders Maria, Gemeindeassistentin
Bischoff Michael
Deml Manuela
Eichlinger Josefine
Hollweck Margot
Liturgie
Glaser Sefan
Bischoff Michael
Eichlinger Josefine
Klose Stefanie
Öffentlichkeitsarbeit
Spiegelhauer Andreas
Bachmaier Reinhard
Bischoff Michael
Escheu Alois
Halmheu Ernst
Ökumene
Dr. Ring Andreas, Pfarrer
Seniorenarbeit
Lackermair Nikolaus, Diakon
Gigl Marianne
Limmer Claudia
Was ist der Pfarrgemeinderat?
„Um ... sowohl das Recht der Laien zur aktiven Mitarbeit in der Pfarrei als auch das Recht des Pfarrers auf Mithilfe und Beratung durch die Gläubigen seiner Pfarrei institutionell zu sichern und zu gewährleisten, soll ... in jeder Pfarrei ... ein Pfarrgemeinderat gebildet werden. ... Der Pfarrgemeinderat ist der vom Diözesanbischof ... eingesetzte ‚Pfarrpastoralrat’ zur Förderung der gesamten Seelsorgetätigkeit in der Pfarrei. Er ist Organ der Kirchenverfassung und entspricht daher notwendig in seiner Struktur der Pfarrei selbst. Er ist ein beratendes Organ, durch das die Gläubigen dem Pfarrer, der dem Rat vorsteht, in pastoralen Belangen helfen können. ... Der Pfarrer hat die Pflicht, den Pfarrgemeinderat über beabsichtigte Veränderungen oder Aktivitäten im Bereich des Heiligens, des Lehrens und des Leitens zu informieren und sie zur Beratung zu stellen. Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates haben das Recht, ihre Meinung zum Wohl der Kirche über die betreffenden Angelegenheiten frei zu äußern und selber Vorschläge und Empfehlungen zu machen ...“ (aus dem Statut für die Pfarrgemeinderäte in der Diözese Regensburg)